Semesterticket Studierende

Studentinnen und Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis haben und belassen, können einen Zuschuss in Höhe von 80 Euro pro Semester zu den nachgewiesenen Kosten für das Semester- bzw. des Jahres-Kernzonenticket des städtischen öffentlichen Verkehrs am Studien-/Hochschulort innerhalb Österreichs (2 x pro Jahr) beantragen.

Fördervoraussetzungen:

Hauptwohnsitz:

Der Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis muss zum 31. Oktober des jeweiligen Wintersemesters bzw. vor dem jeweiligen Sommersemester und für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht sein.

Förderdauer:

Die Förderung beginnt mit dem Wintersemester 2022/2023 und endet mit dem Sommersemester 2025.

Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt. 

Voraussetzung: Vollendung des 27. Lebensjahres nicht vor Ende des jeweiligen Semesters.

Nachweise:

Dem Förderansuchen beizufügen ist 

  1. Kopie des Semester- bzw. des Jahres-Kernzonentickets des städtischen öffentlichen Verkehrs am Studien-/Hochschulort innerhalb Österreichs und
  2. für Erstsemestrige: eine Inskriptionsbestätigung/Studienbestätigung, 
  3. für alle nicht erstsemestrig Studierenden: ein Studiennachweis über acht Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte des letzten Studiensemesters

Förderantrag:

Der Förderantrag für das Wintersemester ist bis 31. Dezember, der Antrag für das Sommer­semester ist bis 30. Juni des jeweiligen Semesters beim Gemeindeamt St. Gotthard im Mühlkreis einzubringen.

Antrag Semesterticket zum Ausdrucken