Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2026; Auflage

Aushängezeitraum: 16.12.2025 - 31.12.2026

Kundmachung

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis in der am 15.12.2025 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2026 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt. 

Der Gemeindevoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Gemeindevoranschlag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.sanktgotthard.at abrufbar.


Der Bürgermeister:

Ing. Manfred Wurzinger

VA2026_MFP2026-2030 (9,25 MB) - .PDF

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