Kundmachung Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2025

Aushängezeitraum: 13.12.2024 - 31.12.2025

Kundmachung

 

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis in der am 12.12.2024 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2025 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

Der Gemeindevoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Gemeindevoranschlag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.sanktgotthard.at abrufbar.


Bürgermeister:

Ing. Manfred Wurzinger

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