Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2025; Auflage Entwurf

Aushängezeitraum: 24.02.2026 - 10.03.2026

Kundmachung

Im Sinne des § 92 Abs. 9 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis für das Jahr 2025 von heute an zwei Wochen, das ist bis zum 10.03.2026 im Gemeindeamt St. Gotthard i.M. zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.sanktgotthard.at abrufbar.

 

Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.

 

Der Bürgermeister:

Ing. Manfred Wurzinger

Rechnungsabschluss (10,32 MB) - .PDF

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